Johannes Hartl Ministries gGmbH - Pilsener Str. 6, 86199 Augsburg - im folgenden ,,Veranstalter" genannt - erbringt alle Schulungsleistungen gegenüber dem Vertragspartner ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragspartner sind Verbraucher im Sinne des §13 BGB, im Folgenden ,,Teilnehmer" genannt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Der Veranstalter bietet Seminare in den Räumlichkeiten des Gebetshaus e.V. sowie weiterer angemieteter Räumlichkeiten, die vom Veranstalter im Vorfeld bekannt gegeben werden, an.
Kosten für Hotel, Verpflegung und Anreise der Teilnehmer sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten, wenn diese nicht explizit aufgeführt werden. Die im Angebot bezeichneten Leistungen werden durch Mitarbeiter des Veranstalters oder durch beauftragte Dozenten erbracht. Die vereinbarten Preise verstehen sich in der Regel inklusive Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Dienstleistungen werden durch den Veranstalter oder seine Partner nach den vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
Teilnahmegebühren werden in Form eines Tickets ausschließlich über das Online-Portal unseres Vertragspartners DGBRT UG (im Folgenden
,,Ticketingunternehmen") vertrieben.
Bestellungen von Tickets stellen lediglich ein Angebot auf den Abschluss eines Schulungsbesuchsvertrages dar. Das Angebot für einen Vertragsabschluss - unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
,,AGB" genannt) - geht vom Kartenbesteller (nachfolgend ,,Besucher" genannt) aus, sobald er das Feld ,,Kaufen" angeklickt hat. Erst nach Eingabe der korrekten Zahlungsdaten durch den Besucher und
mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer durch das Ticketingunternehmen an den Besucher kommt ein Vertrag zwischen dem Besucher und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter) zustande. Der Veranstalter weist ausdrücklich auf die Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO hin, die der Besucher mit diesen AGB in Ziffer 9 erteilt.
Das Ticketingunternehmen ist berechtigt, eine Bestellung des Besuchers, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rucktrittsrecht), wenn der Besucher gegen vom Veranstalter oder vom Ticketingunternehmen aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung/des Rucktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Betrage erfolgen. Auf das vorbenannte Rucktrittsrecht finden die§§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
Sämtliche Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar. Diese dürfen weder gewerblich noch zu einem höheren Preis als vom Veranstalter festgesetzt, weiterverkauft werden.
Ein Widerrufsrecht steht dem Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht zu.
Dem Teilnehmer willigt mit dem Erwerb des Tickets ein, dass ihm/ihr kein Rückvergütungsanspruch zu steht, wenn er die Leistung gar nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt eine Ersatzperson als Teilnehmer zu stellen.
6.1 Der Veranstalter behalt sich Änderungen hinsichtlich der Seminare, insbesondere den Wechsel von Schulungsleitern oder Dozenten, vor.
6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Seminareinheit abzusagen. Für diesen Fall verpflichtet sich der Veranstalter, einen Ersatztermin anzubieten.
6.3 Bei Ausfall einer Seminareinheit durch Krankheit des Schulungsleiters oder Dozenten, oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Sollte ein Ersatztermin nicht realisierbar sein, wird sich der Veranstalter bemühen, die verpassten Seminarinhalte in medialer Form zur Verfügung zu stellen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall anteilig rückerstattet.
6.4 Sollte eine Seminareinheit aufgrund behördlicher Auflagen (z.B. im Zusammenhang mit der Corona Pandemie) zum Zeitpunkt derselbigen nicht in Präsenz stattfinden können, behalt sich der Veranstalter vor, die Einheit als reines Online Seminar abzuhalten. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr nicht rückerstattet
Eventuell durch den Veranstalter zu Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen und sonstige Mediendateien sind urheberrechtlich geschützt und sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Veranstalter behält sich alle Rechte vor.
Die dem Veranstalter übermittelten Daten werden maschinell zur Abwicklung der Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer werden eventuell den anderen Seminarteilnehmern über die Teilnehmerlisten zuganglich gemacht. Personenbezogene Daten werden zur Erbringung der vertragsmäßigen Dienstleistung an Dritte Vertragspartner des Veranstalters Gebetshaus e.V. weitergeleitet. Darunter zählen vor Allem Catering Dienstleistungen und Dienstleistungen der Gebetshaus Augsburg Services GmbH. Wenn keine Informationen über weitere Veranstaltungen gewünscht werden, bittet der Veranstalter um kurze Mitteilung.
Teilweise werden während den Veranstaltungen Fotos gefertigt, welche ggf. zu Werbezwecken durch den Veranstalter verwendet werden. Es ist möglich, dass auf diesen Fotos auch die Teilnehmer zu erkennen sind. Wenn die Teilnehmer mit der Erstellung und Verwendung der Fotos nicht einverstanden sind, haben sie dies bei Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls bestehen zu einem späteren Zeitpunkt keine Schadensersatzanspruche oder Unterlassungsanspruche oder andere Ansprüche wegen der Verwendung der Fotos durch den Veranstalter.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet sich an die jeweils geltenden infektionsschutz-rechtlichen Vorgaben (Bayerische lnfektionsschutzmaßnahmen- verordnung -BaylfSMV) sowie an das Hygienekonzept der Veranstaltungslocation zu halten. Den jeweils gültigen Anweisungen am Tag der Veranstaltung ist Folge zu leisten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mir der unwirksamem beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: Dezember 2022